A N F R A G E

gemäß § 14 der Geschäftsordnung des Rates der Landeshauptstadt Hannover Qualitätsstandard Kinderschutz

Der Fall des kleinen Kevin aus Bremen hat aufgeschreckt und betroffen gemacht. Gerade vor dem Hintergrund, dass das zuständige Jugendamt eine Vormundschaft für Kevin hatte, drängen sich Fragen nach dem Umgang auch in Hannover auf.

Wir Fragen deshalb die Verwaltung:

1. Mit welchen Qualitätsstandards stellt die Fachverwaltung den Kindesschutz sicher?

2. Wie viele Vormundschaften führt eine Mitarbeiterin / ein Mitarbeiter, wie oft sieht diese / dieser das Kind?

3. Wurden nach Bekannt werden des Falles in Bremen besondere Maßnahmen ergriffen und haben sich seitdem die Zahlen der Inobhutnahmen verändert?

Christine Kastning Fraktionsvorsitzende