Regelung der Zulässigkeit von Bordellbetrieben im Bereich der hannoverschen Innenstadt Aufstellungsbeschluss

Antrag zu beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt,

1. für die Baugebiete am Operndreieck (Rathenaustraße, Kröpcke, Georgstraße, bis Baringstraße) Bebauungspläne aufzustellen oder zu ändern, mit dem Ziel, Bordellbetriebe nur als Ausnahme zuzulassen.

2. für die übrigen Bereiche eine generelle oder nur ausnahmsweise Zulässigkeit zu prüfen.

3. Im Zuge der ausnahmsweisen Zulässigkeit werden Zugänge über die Georgstraße ausgeschlossen. Ebenso ist die postalische Anschrift (bislang Georgstraße) zu ändern.

4. Im gesamten Innenstadtring außer in den Bereichen Steintor/Rotlichtviertel und Ludwigstraße wird für Bordelle und ähnliche Betriebe Werbung und Animation untersagt.

Begründung: erfolgt mündlich